Maßregelvollstreckung und Maßregelvollzug

Beratung und Verteidigung im komplexen Bereichen der Maßregelvollstreckung und des Maßregelvollzugs.

Im deutschen Strafrecht wird strikt zwischen „Strafen“ und „Maßregeln der Besserung und Sicherung“ unterschieden. Während Strafen wie Geld- oder Freiheitsstrafen auf schuldhaft begangenes Unrecht abzielen, richten sich Maßregeln auch an schuldunfähige Personen und dienen der Prävention und dem Schutz der Allgemeinheit.

Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

Die strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt voraus, dass der Täter das Unrecht seines Handelns erkennen und entsprechend handeln kann. Schuldfähigkeit ist also die Voraussetzung für schuldhaftes Handeln. Sie wird durch die Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit definiert. Fehlt eine dieser Fähigkeiten aufgrund von geistigen oder seelischen Störungen, kann Schuldunfähigkeit vorliegen. Zu den relevanten Störungen zählen unter anderem Schizophrenie, schwere Persönlichkeitsstörungen sowie Rauschzustände durch Alkohol oder Drogen. In solchen Fällen kann der Täter nicht für sein Handeln verantwortlich gemacht werden.

Maßregeln der Besserung und Sicherung

Gegen schuldunfähige Täter können mehrere Maßregeln ergriffen werden, um die Allgemeinheit zu schützen und die zukünftige Begehung von Straftaten zu verhindern:

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet, wenn der Täter eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und aufgrund seines psychischen Zustands künftig erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Diese Maßregel ist zeitlich unbegrenzt, wobei das zuständige Gericht jährlich prüfen muss, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)

Drogen- oder alkoholabhängige Täter können in eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden, wenn sie im Zustand der Schuldunfähigkeit Straftaten begangen haben und eine erfolgreiche Therapie zu erwarten ist. Diese Maßregel ist auf maximal zwei Jahre begrenzt und zielt darauf ab, den Betroffenen von seiner Abhängigkeit zu befreien.

Führungsaufsicht

Nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung oder Entziehungsanstalt wird oft eine Führungsaufsicht angeordnet. Diese Maßnahme dient der Überwachung und Unterstützung des Entlassenen durch einen Bewährungshelfer und umfasst verschiedene Auflagen und Weisungen, die der Betroffene einhalten muss. Die Dauer der Führungsaufsicht variiert zwischen zwei und fünf Jahren, kann in Ausnahmefällen aber auch lebenslang sein.

Verfahrensrechtliche Unterstützung

Verfahren, in denen die Frage der Schuldunfähigkeit und die Anordnung von Maßregeln im Raum stehen, sind besonders komplex und bedürfen einer Verteidigung. Wir begleiten die Betroffenen durch alle Phasen des Verfahrens – von der Begutachtung der Schuldfähigkeit über die gerichtlichen Anhörungen bis hin zur regelmäßigen Überprüfung der Maßregeln. Wir vertreten die Rechte der Mandanten, setzen sich für faire Verfahren ein und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Kontakt und Unterstützung

Wir bieten umfassende Unterstützung in Fällen, in denen die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung in Betracht gezogen wird. Wir verteidigen ihre Mandanten sowohl im Strafverfahren als auch im anschließenden Maßregelvollzug und sorgen dafür, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Interessierte können sich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden, um einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

Die Maßregelvollstreckung und der Maßregelvollzug stellen besondere Anforderungen an die Verteidigung, da sie nicht nur die rechtliche, sondern auch die therapeutische Seite der Maßregeln umfassen. Eine kompetente anwaltliche Unterstützung ist daher unerlässlich, um die bestmöglichen Ergebnisse für die Betroffenen zu erzielen.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

Der Maßregelvollzug, insbesondere die Unterbringung und Führungsaufsicht, ist ein komplexes rechtliches Gebiet im deutschen Strafrecht, das eine fundierte juristische Expertise erfordert. In diesem Kontext spielen Fachanwälte für Strafrecht eine entscheidende Rolle, da sie ihre Mandanten umfassend beraten und verteidigen können.

Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Strafen und Maßregeln. Maßregeln der Besserung und Sicherung wie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) werden nicht nur neben, sondern auch anstelle von Strafen verhängt. Sie dienen nicht der Sühne, sondern der Sicherheit der Allgemeinheit und der Besserung des Täters.

Entscheidend für die Anordnung einer Maßregel ist die Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten. Während Straftäter grundsätzlich schuldfähig sind, können Menschen aufgrund geistiger oder seelischer Defekte schuldunfähig sein. Dies betrifft etwa psychisch Kranke oder Personen im Rauschzustand. Eine Unterbringung wird angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte künftig schwere Straftaten begeht.

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfolgt nicht zeitlich begrenzt, sondern wird regelmäßig überprüft. Gerichte prüfen jährlich, ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Maßnahme noch gegeben sind. Dabei spielen Gutachten und ärztliche Stellungnahmen eine entscheidende Rolle. Auch die Möglichkeit der Führungsaufsicht nach der Entlassung aus der Unterbringung ist von großer Bedeutung. Diese umfasst Auflagen und Weisungen, die der ehemalige Untergebrachte befolgen muss, um Rückfälle und erneute Straftaten zu vermeiden.

Für Beschuldigte und ihre Angehörigen ist die Situation oft belastend und unübersichtlich. Hier ist die rechtliche Unterstützung durch spezialisierte Anwälte unerlässlich. Fachanwälte für Strafrecht, die sich auf den Maßregelvollzug spezialisiert haben, können nicht nur im Gerichtsverfahren vertreten, sondern auch bei der Antragstellung für Vollzugslockerungen oder Verlegungen unterstützen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Maßregelvollzug eine besondere Herausforderung darstellt, sowohl für die Betroffenen als auch für ihre Rechtsvertreter. Die komplexe rechtliche Materie erfordert ein tiefgehendes Verständnis der strafrechtlichen und psychiatrischen Maßregelvollzug Maßregelvollzug Maßregelvollzug Maßregelvollzug Grundlagen sowie eine sensible Herangehensweise im Umgang mit den Betroffenen. Fachanwälte für Strafrecht tragen dazu bei, die Rechte ihrer Mandanten zu wahren und sie durch die oft langwierigen und komplizierten Verfahren zu begleiten.

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