Das Betäubungsmittelstrafrecht, auch Drogenstrafrecht genannt, nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Kanzleiarbeit ein. Es handelt sich hierbei um einen Spezialbereich des Strafrechts, der im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt ist. Dieses Gesetz dient dem Zweck, die Drogenkriminalität in Deutschland zu bekämpfen.
Was fällt unter das Betäubungsmittelstrafrecht?
Unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit illegalen Substanzen. Dazu zählen insbesondere:
Unerlaubter Anbau
Herstellung
Erwerb
Handel
Besitz
Einfuhr & Ausfuhr
Diese Handlungen sind strafbar und können zu empfindlichen Strafen führen. Die strafrechtlich relevanten Substanzen sind in den Anlagen I bis III des BtMG aufgeführt und umfassen sowohl natürliche Drogen wie Cannabis, Marihuana, Kokain und Opium als auch synthetische Drogen wie Heroin, LSD, Amphetamine, Ecstasy und viele mehr. Bereits der bloße Besitz ist grundsätzlich strafbar.
Auch bestimmte Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel wie Morphin, Oxycodon, Tilidin, Methadon etc.. Der Missbrauch dieser Medikamente wird ebenfalls strafrechtlich verfolgt.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Das Betäubungsmittelstrafrecht nimmt einen hohen Stellenwert in unserer täglichen Praxis ein. Wenn unerlaubte Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in den Umlauf gebracht oder für den Eigenbedarf verwendet werden, ist das Drogenstrafrecht einschlägig. Oft ist für Laien nicht erkennbar, ob bereits eine Straftat vorliegt. In solchen Fällen kann nur ein kompetenter Anwalt seinen Mandanten vor drohenden Sanktionen bewahren.
Zu den wichtigsten Betäubungsmitteln im Drogenstrafrecht gehören Cannabis, Amphetamine, Metamphetamine, Ecstasy und Kokain. Trotz globaler Legalisierungsprozesse bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland illegal und wird strafrechtlich verfolgt. Substanzen wie Speed und Crystal Meth sind weit verbreitet, machen schnell süchtig und haben gravierende gesundheitliche Auswirkungen. Ecstasy, besonders in der Partyszene populär, führt häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen. Kokain, oft als „Lifestyle“-Droge bezeichnet, erzeugt kurzfristig Leistungssteigerung und Euphorie, wobei der Handel und Besitz strengen strafrechtlichen Sanktionen unterliegen.
Das BtMG kennt viele strafbare Handlungsvarianten, darunter Besitz, Erwerb, Handeltreiben und bewaffnetes Handeltreiben, die mit empfindlichen Strafen bedroht sind. Der bloße Besitz von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich strafbar, wobei genaue Kenntnis der unterschiedlichen Mengen nach dem BtMG entscheidenden Einfluss auf die Einstufung als Vergehen oder Verbrechen hat. Eine nicht geringe Menge, z.B. 7,5 Gramm reines THC bei Marihuana, kann zu einem Strafrahmen von mindestens einem Jahr führen.
Eine besondere Bestimmung ist § 31 BtMG, die Kronzeugenregelung im deutschen Strafrecht. Diese ermöglicht dem Gericht, von einer Bestrafung abzusehen oder die Strafe zu mildern, wenn der Täter durch seine Angaben zur Aufdeckung oder Verhinderung weiterer Straftaten beiträgt. Die entsprechenden Angaben müssen bis spätestens zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemacht werden.
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist strafbar, wenn keine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Die Tathandlung besteht darin, ein im Gesetz aufgeführtes Betäubungsmittel zu besitzen und darüber die Verfügungsmacht und den Besitzwillen zu haben. Der reine Konsum ist nicht strafbar, obwohl ihm oft der länger andauernde Besitz vorausgeht. Der einfache Besitz kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden. Bei nicht geringen Mengen beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr. Der Handel mit Drogen, insbesondere in nicht geringen Mengen oder im Rahmen gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Aktivitäten, führt zu noch höheren Strafen.
Es ist unerlässlich, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht aufzunehmen, um von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen zu können und eine individuelle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei Fragen zu spezifischen Medikamenten, die als Betäubungsmittel gelten, oder zur Verteidigung bei Drogenvorwürfen steht Ihnen ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite. Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin, um eine umfassende rechtliche Unterstützung zu erhalten.
Verteidigungsmöglichkeiten
Eine erfolgreiche Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht erfordert genaue Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und der Mengenbegrenzungen nach dem BtMG. Unterschieden wird zwischen geringer, normaler und nicht geringer Menge, was entscheidenden Einfluss auf die Strafbarkeit hat. Bei geringen Verstößen, insbesondere bei Eigenkonsum sogenannter weicher Drogen, ist unter Umständen eine Verfahrenseinstellung mit oder ohne Geldauflage möglich.
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Sollten Sie einer Straftat im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln verdächtigt oder beschuldigt werden, ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit einem erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Verteidigung im gesamten Bundesgebiet und stehen Ihnen vom ersten Moment der Ermittlungen an zur Seite. Lassen Sie uns gemeinsam eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln. Vereinbaren Sie jetzt einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrer Kanzlei für Betäubungsmittelstrafrecht.
