Allgemeines Strafrecht

Im Bereich des allgemeinen Strafrechts bieten wir umfassende Verteidigung bei Anklagen wie Diebstahl, Körperverletzung, Betrug und Drogenbesitz. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, entwickeln maßgeschneiderte Strategien und setzen diese konsequent um. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren zu erzielen.

Das allgemeine Strafrecht umfasst die sogenannte „Alltagskriminalität“ und behandelt eine Vielzahl von Straftaten, die häufig im täglichen Leben vorkommen. Dazu gehören insbesondere Verkehrsdelikte, Körperverletzungen und Diebstahl. Wesentliche Aspekte dieses Rechtsgebiets sind nicht nur die Identifikation des passenden Straftatbestands, sondern auch die Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit, Täterschaft und Teilnahme sowie Beihilfe, Notwehr und Notstand.

Im Strafrecht wird zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind, während Vergehen leichtere Straftaten darstellen, die oft vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Häufige Straftaten im Allgemeinen Strafrecht sind:

Diebstahl und verwandte Delikte: Dies beinhaltet einfachen Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl und Bandendiebstahl (§§ 242, 243, 244 ff. StGB).
Betrug und gewerbsmäßiger Betrug (§ 263 StGB).
Hehlerei (§ 259 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB).
Untreue (§ 266 StGB) und Erpressung sowie räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB).
Körperverletzung: Dazu gehören einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und schwere Körperverletzung (§§ 223, 224, 226 StGB).
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB).
Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen (§§ 267, 268 StGB).
Meineid und uneidliche Falschaussage (§§ 154, 153 StGB).
Korruption: Bestechung, Bestechlichkeit sowie Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§§ 299, 332, 334 StGB).
Nötigung (§ 240 StGB).
Raub und räuberischer Diebstahl (§§ 249, 252 StGB).
Sachbeschädigung (§§ 303 ff. StGB).
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) (§ 142 StGB).
Brandstiftung und schwere Brandstiftung (§§ 306, 306a StGB).
Kapitaldelikte wie Totschlag und Mord (§§ 211, 212 StGB).

Eine gründliche Kenntnis dieser Bestimmungen und der dazugehörigen Rechtsprechung ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerlässlich.

Ihre Verteidigung im Strafverfahren
Sollten Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, ist es Ihr gutes Recht, in jeder Lage des Verfahrens Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Diese Entscheidung darf im Strafrecht nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Am Anfang jeder Verteidigung steht die Akteneinsicht. Wir erhalten Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft und können dadurch einen Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die individuelle Beweislage verschaffen. Aufgrund dieser Faktenbasis erhalten Sie stets eine ehrliche Einschätzung der Situation und keine haltlosen Versprechungen.

Strafverteidigung ist Vertrauenssache
Rechtsanwälte unterliegen der Verschwiegenheit. Sie können daher jedes Problem mit uns besprechen, kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Wir sind unabhängig und ausschließlich unseren Mandanten verpflichtet.

Sofort-Kontakt und persönliche Ersteinschätzung
Sollten Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Der Text dient der ersten Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. In einer unverbindlichen Ersteinschätzung erläutern wir Ihnen gerne Ihre Optionen und entwickeln eine für Sie maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

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Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Unsere Verteidigungsstrategie
Am Anfang jeder effektiven Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft und verschaffe mir dadurch einen umfassenden Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die vorhandene Beweislage. Auf dieser Basis erhalten Sie von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation.

Vertrauenssache Strafverteidigung
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Als Ihr Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können jedes Problem offen mit mir besprechen; kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Ihr Strafverteidiger bin ich unabhängig und ausschließlich Ihnen verpflichtet.

Sofort-Kontakt und Ersteinschätzung
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung? Der vorliegende Text dient lediglich der ersten Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf und lassen Sie sich umfassend beraten!

Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

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Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Unsere Verteidigungsstrategie
Am Anfang jeder effektiven Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft und verschaffe mir dadurch einen umfassenden Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die vorhandene Beweislage. Auf dieser Basis erhalten Sie von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation.

Vertrauenssache Strafverteidigung
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Als Ihr Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können jedes Problem offen mit mir besprechen; kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Ihr Strafverteidiger bin ich unabhängig und ausschließlich Ihnen verpflichtet.

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Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Unsere Verteidigungsstrategie
Am Anfang jeder effektiven Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft und verschaffe mir dadurch einen umfassenden Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die vorhandene Beweislage. Auf dieser Basis erhalten Sie von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation.

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Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Als Ihr Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können jedes Problem offen mit mir besprechen; kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Ihr Strafverteidiger bin ich unabhängig und ausschließlich Ihnen verpflichtet.

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Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung? Der vorliegende Text dient lediglich der ersten Orientierung und ersetzt keine persönliche Beratung. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Kanzlei auf und lassen Sie sich umfassend beraten!

Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

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Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Unsere Verteidigungsstrategie
Am Anfang jeder effektiven Verteidigung steht die Akteneinsicht. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich Einblick in die Ermittlungsakte der Polizei und Staatsanwaltschaft und verschaffe mir dadurch einen umfassenden Überblick über die Ihnen vorgeworfene Straftat und die vorhandene Beweislage. Auf dieser Basis erhalten Sie von mir eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation.

Vertrauenssache Strafverteidigung
Strafverteidigung ist Vertrauenssache. Als Ihr Rechtsanwalt unterliege ich der Verschwiegenheit. Sie können jedes Problem offen mit mir besprechen; kein Anliegen muss Ihnen unangenehm sein. Als Ihr Strafverteidiger bin ich unabhängig und ausschließlich Ihnen verpflichtet.

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Das Strafrecht unterscheidet im Strafgesetzbuch (StGB) zwischen Vergehen und Verbrechen (§ 12 StGB). Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Vergehen hingegen sind leichtere Straftaten, die in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Typische Vergehen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den häufigen Vergehen zählen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 145 StGB), Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB), falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB), falsche Verdächtigung (§ 164 StGB), sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB), sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (§ 177 StGB), Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie (§ 184b StGB), Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Körperverletzung (§ 223 StGB), gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Computerbetrug (§ 263a StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und aktuell Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (§ 75 IfSG).

Verbrechen im Allgemeinen Strafrecht
Zu den Verbrechen gehören unter anderem Mord (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), schwere Körperverletzung (§ 226 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), Raub (§ 249 StGB), schwerer Raub (§ 250 StGB), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB), räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB), räuberische Erpressung (§ 255 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB) und schwere Brandstiftung (§ 306a StGB).

Ihre Rechte als Beschuldigter
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt werden, haben Sie das Recht, in jeder Phase des Verfahrens einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Dieses Recht sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn die Inanspruchnahme eines Anwalts darf im Strafrecht weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

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